Häufig gestellte Fragen über den Erwerb eines EU Führerscheins

Antworten auf häufig gestellte Fragen:


1. Darf ich mich anmelden, wenn ich in Deutschland noch eine Sperrfrist habe?

Ja, wenn Sie in Deutschland noch eine Sperrfrist haben, können Sie sich bei uns anmelden, aber noch keinen EU Führerschein erwerben. Wir können lediglich einen Wohnsitz in Tschechien für Sie beantragen, da es für eine Zulassung zur Fahrschule notwendig ist, dass die Sperrfrist in Deutschland abgelaufen ist. Sobald die Sperrfrist in Deutschland abgelaufen ist, können Sie zur Fahrschule in Tschechien zugelassen werden und somit mit dem Erwerb einer europäischen Fahrerlaubnis beginnen.

2. Kann es vorkommen, dass ich die Prüfung nicht bestehe?

Ja, wenn Sie bei der praktischen Prüfung nicht genug beweisen, dass Sie fahrtauglich sind. Für die theoretische Prüfung bereiten wir Sie so vor, dass Sie garantiert bestehen. Aber keine Angst, unsere Durchfallquote liegt knapp unter 3 Prozent. Dennoch haben diese 3 Prozent die Prüfung nachträglich bestanden.

3. Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, ist es dann vorbei?

Nein, Sie können die Prüfung nach einer bestimmten Zeit wiederholen.

4. Wird der EU Führerschein in Deutschland anerkannt? Wer garantiert es mir?

Ja, der EU Führerschein wird anerkannt. Eine Garantie gibt Ihnen die europäische Führerscheinrichtlinie, die besagt, dass der EU Führerschein in ganz Europa anerkannt werden muss, wenn alle Bedingungen erfüllt werden. Der mit unserer Hilfe erworbene EU Führerschein erfüllt alle Bedingungen und ist somit gültig.

5. Ist der Führerschein gültig, wenn ich die Aufforderung zur MPU in Deutschland habe?

Ja, weil die europäische Führerscheinrichtlinie besagt, dass unabhängig von den innerstattlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der EU Führerschein in einem EU-Land anerkannt werden muss. Der EUGH (Europäische Gerichtshof) hat im April 2006 ein Gesetz erteilt, das besagt, dass der in einem EU-Land ausgestellte Führerschein in ganz Europa anerkannt werden muss. Das Gesetz ist bis heute noch gültig.

6. Kann mir der Führerschein in Deutschland von einem Polizisten abgenommen werden?

Nein, der EU Führerschein darf laut Gesetz bei Verkehrskontrollen ohne bedeutenden Grund nicht abgenommen werden. Gründe, bei denen der EU Führerschein abgenommen werden darf, wären fahrlässiges Fahrverhalten, Alkoholeinfluss, Drogen usw. Wir raten unseren Kunden anstelle des Originals eine Führerscheinkopie mitzuführen.

7. Was hat das Jahr 2013 auf sich?

Viele denken, dass der EU Führerschein Erwerb nur noch bis 2013 andauern wird. Das stimmt aber nicht, denn das am 19.01.2009 erlassene Gesetz vom europäischen Gerichtshof besagt, das ab dem Jahre 2013 Führerscheine in Europa vereinheitlicht werden sollen, das heißt, dass jeder, der in Europa lebt, den gleichen Führerschein haben soll. Altbesitzer haben bis 2033 Zeit, den alten EU Führerschein in den ab 2013 einheitlichen EU Führerschein umschreiben zu lassen.

8. Kann ich den EU Führerschein erwerben, wenn ich noch keinen Führerschein hatte?

Ja, Sie melden sich wie üblich bei uns an, wir melden Sie in der tschechischen Fahrschule an. Dann können Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine bestimmte Zeit in Tschechien Fahrstunden nehmen und sich für die Prüfung vorbereiten.

9. Wieso haben die vielen Anbieter im Internet verschiedene Preise?

Weil jeder Anbieter mit verschiedenen Vermittlern zusammenarbeitet. Aber Vorsicht vor schwarzen Schafen, die Ihnen den EU Führerschein nach kurzer Zeit oder für einen niedrigen Preis anbieten. Solche EU Führerscheine werden in Deutschland nicht anerkannt. Mit solch einem EU Führerschein begehen Sie eine Straftat und werden sofort angezeigt wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

10. Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns eine E-Mail, rufen uns an oder lassen sich mit unserem Rückrufformular kostenlos von uns anrufen.

Agentur Alexander Genze

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